Familienurlaub mit Hindernissen – Tipps für Betroffene

Familienurlaub mit Hindernissen – Tipps für Betroffene

Ob Ferien am Strand oder Wandern durch die wilde Natur – der Sommerurlaub mit der ganzen Familie ist für viele einer der Jahres-Höhepunkte. Umso schwerwiegender ist es, wenn unerwartete Zwischenfälle die Urlaubsidylle stören und für miese Stimmung sorgen. Auf welche Probleme sollte man sich vor dem Urlaub vorbereiten und was gilt es im Fall der Fälle zu tun? Nachfolgend sind einige Tipps für häufige Reise-Risiken zusammengetragen.

 

Was, wenn sich der eigene Flieger verspätet und der Anschluss verpasst wird?
Kunden haben einen Anspruch auf Entschädigung.

Verspätung bei Flügen – was tun?

Pünktlich am Flughafen anzukommen, ist oft mit Stress verbunden. Wenn reiselustige Familien schließlich gerade noch rechtzeitig zum Check-In mit Kind und Koffern im Schlepptau am Schalter auftauchen, gibt es kaum eine frustrierendere Nachricht als eine Startverzögerung. Verspätete Flüge sind besonders ärgerlich und nervenaufreibend, wenn bereits Anschlussverkehrsmittel gebucht wurden.

Doch welche Rechte auf Entschädigung hat ein wartender Fluggast?

  • Rechtliche Grundlage: Laut der Europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht Fluggästen ab einer Verspätung von 3 Stunden eine Entschädigung zu. Der Anspruch gilt nicht, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die Verzögerung sind. Als solche gelten beispielsweise Sperrungen des Luftraumes, Streik, Unwetter oder Vögel im Triebwerk.

  • Entschädigungssumme: Bei einer Flugdistanz von unter 1500 km steht dem Fluggast eine Entschädigungszahlung von 250 € zu, beträgt die Entfernung zwischen 1500 und 3500 km, sind 400€ fällig. Wenn die Strecke 3500 km überschreitet und die Verspätung über 4 Stunden dauert, bekommt der Gast 600€. Für die Berechnung der Verspätung zählt stets die Ankunftszeit am Zielort, nicht die Abflugzeit. Falls der Flug auf den Folgetag verschoben wird, haben Reisende den Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt.

  • Beweise sammeln: Wichtig ist, sich die Verspätung vom Fluggesellschaftspersonal schriftlich bestätigen zu lassen – für diesen Fall gibt es meist bereits Vordrucke. Fotos, gesammelte Belege für Verpflegung, Hotel oder Taxi und der Austausch von Informationen und Kontaktdaten mit anderen Fluggästen helfen später bei der Beweisführung. Tipp: Ab einer Verspätung von 2 Stunden muss die Fluggesellschaft für Snacks und Getränke aufkommen.

  • Auf sein Recht bestehen: Häufig versuchen Flugunternehmen grundsätzlich, die Reklamationen von Verspätungen abzuwimmeln oder mit Gutscheinen abzuspeisen. In diesen Fällen gilt es, hartnäckig zu bleiben und die rechtmäßigen Entschädigungsleistungen einzufordern. Mittlerweile gibt es auch Online-Dienste wie Fairplane, die nach Beauftragung auf eigenes Kostenrisiko für die Durchsetzung einer Ausgleichszahlung sorgen.

Geldbörse im Ausland verloren oder gestohlen

Nicht nur wegen des Bargeldes, sondern vor allem wegen dem Verlust der enthaltenen Dokumente und Karten, erzeugt es erheblichen Stress, wenn die Brieftasche im Urlaub abhandenkommt. Hier hilft es nur, die Ruhe zu bewahren und alle nötigen Schritte nacheinander abzuarbeiten.

Was Wertsachen anbelangt, ist eine Reisegepäckversicherung laut stern.de häufig überflüssig, da die Hausratsversicherung viele Schäden abdeckt.

Was sollten Familien also präventiv tun und welche Maßnahmen im Ernstfall ergreifen?

  • Reserven zurücklegen: Um bei Verlust des Portemonnaies noch handlungsfähig zu sein, sollte man zusätzlich einen Bargeldbetrag im Hotelsafe lagern oder eine der Kreditkarten außerhalb der Geldbörse deponieren. Wertsachen müssen generell im Hotelsafe aufbewahrt werden – einfach im Zimmer liegen gelassene Gegenstände stellen ein Verletzen der Sorgfaltspflicht dar und schließen einen Ersatz durch die Reisegepäckversicherung aus.

  • Anzeige erstatten: Versicherungen verlangen für einen Ersatz-Anspruch, dass ein Diebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt wird. Bei sprachlichen Schwierigkeiten kann der Reiseveranstalter helfen, sofern man eine Pauschalreise gebucht hat.

  • Karten und Dokumente: Alle EC- und Kreditkarten müssen direkt nach Bemerken des Verlusts gesperrt werden. Falls Banken und Kreditinstitute geschlossen sind oder man die Nummer auf die Schnelle nicht griffbereit hat, kann das über den Sperr-Notruf 116 116 geschehen. Ein Zeuge beim Telefonat oder der notierte Name des Mitarbeiters am Telefon plus die genaue Uhrzeit helfen später, wenn es darum geht, die Haftbarkeit zu bestimmen. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung haftet nämlich der Inhaber der Karte für eventuellen Missbrauch, danach die Bank.

Papiere wie der Personalausweis oder der Reisepass können bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes durch ein vorläufiges Dokument ersetzt werden. Vorhandene Kopien der wichtigen Dokumente erleichtern den Prozess erheblich. Der Führerschein kann nur von Behörden in Deutschland ausgestellt werden – für die Rückfahrt reicht eine Verlustbescheinigung durch die Polizei.

  • Geld schicken lassen: Im äußersten Notfall können sich Urlauber von Familienangehörigen oder Freunden in Deutschland Geld schicken lassen, zum Beispiel via Western Union. Der Dienst ist sehr schnell, kann aber durch die Gebühren teuer werden. Beim Abholen des Geldes wird ein Ausweisdokument benötigt und die Kontaktdaten des Senders müssen ebenfalls bekannt sein.

Einreiseprobleme

Insbesondere Fernreisen bedürfen einer gründlichen Vorbereitung. Reisende sollten sich neben dem nötigen Gepäck vor allem um Einreisevorschriften und die nötigen Dokumente kümmern, damit es am Flughafen nicht zu Schwierigkeiten kommt.

  • Nötige Personaldokumente: Personalausweis und Reisepass müssen in jedem Fall aktuell und für die Dauer der Reise gültig sein. Seit 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr ausreichend, jedes Kind – egal welchen Alters – braucht seinen eigenen Ausweis.

  • Vorabinformation und elektronische Einreisegenehmigung: Das Auswärtige Amt informiert im Internet darüber, welche Dokumente für die Einreise in das jeweilige Land nötig sind und ab welcher Aufenthaltsdauer das Einholen einer elektronischen Einreiseerlaubnis nötig ist (zum Beispiel für die USA und Kanada).

  • Zollvorschriften: Um böse Überraschungen am Zoll zu vermeiden, sollten Urlauber sich vorher gut über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen informieren. Landesspezifisch wird es sehr unterschiedlich gehandhabt, welche Lebensmittel, wie viel Bargeld und welche Mengen von Genussmitteln (Alkohol und Zigaretten) eingeführt werden dürfen. Medikamente dürfen in einige Länder nur für die Dauer des Aufenthalts bemessen mitgebracht werden oder sind generell verboten. Werden sie dringend benötigt, muss in diesen Fällen ein ärztliches Attest mitgeführt werden.

 

Der Verlust der eigenen Geldbörse im Urlaub ist mehr als nur ein Ärgernis.


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