Tipps bei Flugausfall im Familienurlaub

Tipps bei Flugausfall im Familienurlaub

Nichts ist ärgerlicher als ein Flugausfall im Urlaub. Schnell drohen alle Urlaubspläne über den Haufen geworfen zu werden. Sollte dies einmal geschehen, ist man als Fluggast jedoch nicht rechtlos.

Gerade im letzten Jahr waren viele Urlauber plötzlich gestrandet. Aufgrund des Corona-Virus wurden zahlreiche Flüge abgesagt. Aktuell scheint sich die Lage zwar allmählich zu bessern. Bis Reisen und Flüge jedoch wieder zur Normalität werden, dürfte es noch eine Weile dauern. Die Gefahr einer erneuten Verschlechterung der Lage ist jedoch stets gegeben. Dementsprechend werden Reisende vermutlich noch eine Weile mit einem erhöhten Flugausfallrisiko leben müssen. Grund genug, um einen Blick auf die Handlungsmöglichkeiten zu werfen, die einem im Falle einer solchen Situation zustehen.


Wann besteht bei Flugausfall ein Anspruch auf Entschädigung?

Eines der grundlegenden Fluggastrechte ist das Recht auf eine Entschädigung. Man spricht hierbei im Zusammenhang mit Flugausfällen oder Verspätungen von Ausgleichszahlungen. Diese sind allerdings an Bedingungen geknüpft. Es kommt maßgeblich darauf an, ob man von der Fluglinie rechtzeitig genug über den Flugausfall informiert worden ist. Als Mindestfrist gelten hierfür 14 Tage. Liegt das Datum des gestrichenen Fluges noch mehr als 14 Tage in der Zukunft, besteht kein Recht auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung. Bei einer kürzeren Frist steht einem jedoch eine Entschädigung zu. Deren genaue Höhe hängt von der Zeit bis zum annullierten Flug, der Flugdistanz sowie Start- und Zielflughafen ab.

Zwischen theoretischem Recht und tatsächlicher Umsetzung kann es jedoch erhebliche Diskrepanzen geben. Aus diesem Grund gibt es spezielle Flugentschädiger, die sich für die Rechte eines Fluggastes einsetzen. Als Beispiel sei hier Flightright genannt. Flightright hilft bei Flugverspätung, Flugausfall und Ticketerstattung. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man tatsächlich zu seinem Recht kommt und man erspart sich überdies eine Menge Stress.

Was tun, wenn der Flug im Urlaub gestrichen wird?

Zuerst sollte man unbedingt die Ruhe bewahren. Gerade beim Urlaub mit der Familie ist es wichtig, nicht in Hektik zu verfallen und so die eigenen Kinder noch unnötig zu beunruhigen. Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Man kann sich von der Airline umbuchen lassen und einen anderen Flug nehmen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich die Ticketpreise erstatten zu lassen. Welche Variante besser ist, hängt von der Auswahl an Alternativflügen ab. Kostet ein neuer Flug weniger als der alte, sollte man sich die Tickets erstatten lassen und selbst umbuchen. Auf diese Weise spart man Geld. Sind alle anderen Flüge hingegen teurer, ist es besser, das Alternativangebot der Airline wahrzunehmen.

Falls man sich für den durch die Airline angebotenen Alternativflug entschieden hat, stehen einem zusätzliche Rechte zu:

1. Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen
2. Möglichkeit für zwei Telefonate/Faxe/E-Mails
3. Übernachtung und Transfer, falls der Flug erst am nächsten Tag stattfindet.

Für all dies muss die Fluglinie aufkommen. Meistens werden auch Hotel und Transport gleich mit von der Airline gebucht. Andernfalls sollte man sich darüber erkundigen, was erstattet wird, wenn man eigenhändig etwas bucht. Das Recht auf Flugerstattung ist unabhängig von dem Recht auf Entschädigung zu betrachten. Auch wen keine Entschädigung möglich ist (Beispiel: Corona) muss die Airline dennoch die Tickets erstatten oder einen Alternativflug anbieten.

Ich habe meinen Flug nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über einen Reiseveranstalter gebucht. Habe ich trotzdem Recht auf Entschädigung?

In diesem Fall können sowohl gegenüber der Airline (Ausgleichszahlungen/Betreuungsleistungen) als auch gegenüber dem Reiseveranstalter (Schadensersatz, Minderung des Reisepreises, Kündigung) Ansprüche geltend gemacht werden. Hierfür muss man sich im Zweifelsfall separat an die jeweils zuständigen Stellen wenden.

 

 

 

Bildquelle: (c) pixabay

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